AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die von uns abgeschlossenen Lieferverträge ausschließlich. Die Bedingungen gelten soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für alle zukünftigen Geschäfte mit uns. Anderen Vertragsbedingungen des Käufers wird daher ausdrücklich widersprochen. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1 Beschaffenheit der Ware

1.1 Die Ware wird soweit nichts anderes vereinbart: – in handelsüblicher, gesunder und unverdorbener Qualität geliefert. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Beschaffenheitsangaben sind lediglich Anhaltspunkte innerhalb der tatsächlich anzutreffenden Bandbreite der handelsüblichen Qualitäten. Die zulässige Mengentoleranz beträgt +/5% Maßgebend ist das von uns festgestellte Gewicht.

1.2 Beratungen im Zusammenhang mit der Beschaffenheit und der Lieferung der Waren geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Diese Beratungen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht vor eigenen: Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren ist der Käufer selbst verantwortlich.

2 Lieferung, Gefahrübertragung, Prüfungspflichten, Gewährleistung

2.1 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ und „frei Haus“. Der Kaufpreis netto ist sofort nach Lieferung und Bereitstellung sowie Vorlage der Rechnung ohne jeden Abzug fällig und frei Zahlstelle zu leisten; Skontozusagen gelten nur dann, soweit schriftlich vereinbart, und nur dann, wenn sich der Käufer nicht mit der Bezahlung früher Leistungen im Rückstand befindet.

2.2 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Beanstandungen jeglicher Art, Insbesondere wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und nicht handelsüblicher Mengenabweichungen sind, soweit sie durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich geltend zu machen. Sind Gründe für Beanstandungen erst später erkennbar, hat die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die Rüge und die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war.

2.3 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen die Ware umtauschen, sie Zurücknahmen oder mit dem Käufer einen Preisnachlass vereinbaren. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verfangen.

2.4 Krieg, Streik, Aussperrung, Tierseuchen, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, legislative oder administrative Maßnahmen sowie alle Fälle der höheren Gewalt – auch bei unseren Lieferanten – befreien für die Dauer der Störung und im Umfang Ihrer Auswirkungen von dar Verpflichtung zur Lieferung. Wenn solche Ereignisse ein Maß erreichen, die eine Belieferung in Anbetracht des Leistungsinteresses des Verwenders unzumutbar machen, berechtigen uns diese, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz hat.

3 Zahlung

3.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Eisenach/Thüringen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; dadurch entstehende Kosten sind vom Käufer zu tragen und werden mit Übergabe des Wechsels bzw. Schecks fällig. Vereinbarte Preise verstehen sich – wie unter Kaufleuten üblich – netto zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Aufrechnung gegenüber den uns zustehenden Ansprüchen mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von uns anerkannt oder wurden von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. 

3.3 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche eingeräumter Zahlungsziele widerrufen und unsere Forderungen einschließlich Wechsel sofort fällig stellen. Außerdem können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten verlangen. Vereinbarte Kontokorrentverhältnisse können mit sofortiger Wirkung rückwirkend aufgelöst werden. Der Käufer schuldet in diesem Falle nicht mehr den Konto-Saldo.

3.4 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche eingeräumter Zahlungsziele widerrufen und unsere Forderungen einschließlich Wechsel sofort fällig stellen. Außerdem können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten verlangen. Vereinbarte Kontokorrentverhältnisse können mit sofortiger Wirkung rückwirkend aufgelöst werden. Der Käufer schuldet in diesem Falle nicht mehr den Konto-Saldo, sondern die einzelne Leistung.

3.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum verbleibenden Ware (siehe Eigentumsvorbehalt, Ziffer 5.) zu verlangen. Das Herausgabeverlangen stellt für sich genommen keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

3.6 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

4.0 Allgemeine Haftungsbegrenzung

4.1 Schadenersatzansprüche des Käufers werden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht wenn und: soweit nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangt werden kann, z. B. in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit; – Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit:; – wegen der Übernahme einer Garantie. Für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes; – nach dem Produkthaftungsgesetz;; – bei sonstiger erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist der Anspruch aber auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung dem Käufer zustehen. 5.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt: sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir noch Forderungen gegenüber dem Käufer aus laufender Rechnung haben.

5.3 Der Käufer ist berechtigt, die Im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren nach ordnungsgemäßer Bestimmung zu verbrauchen, zu vermischen oder weiterzuverkaufen. Be- und Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer. Dieser erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Der Käufer verwahrt die Sache für den Verkäufer. Im Falle der Vermischung erlangt dar Verkäufer Miteigentum zu dem Anteil, der dem Wert des Liefergegenstandes im Verhältnis zu dem Wert der anderen Waren entspricht.

5.4 Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der aus dieser durch Be- und Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vermischung und Verarbeitung wird der Teilbetrag abgetreten, der dem Wert der von uns gelierten Ware entspricht.

5.5 Der Käufer Ist unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Auf Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Abtretungsanzeige auszuhändigen oder die direkte Anzeige zu ermöglichen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offen legen und ein solches Verlangen auch nicht äußern. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung um mehr als 25%, werden wir auf Verlangen das Käufers die Freigabe der diesen Prozentsatz übersteigenden Sicherheiten durchführen.

5.6 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. 

5.7 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

6 Schlussregelungen

6.1 Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Verkäufers. Das gilt auch für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des Haager Kaufrechts/UN Kaufrechts werden ausgeschlossen. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

6.3 Rechnungen und Kontoauszüge gelten als anerkannt, falls nicht Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Datum des Kontoauszugs Widerspruch erfolgt.

6.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt Der unwirksame Teil wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Mantos Int. Food GmbH
Eichrodter Weg 150 · 99817 Eisenach